An den Bürgerversammlungen der Gemeinde Waldkirch nehmen jeweils zwischen 90 und 130 Stimmberechtigte teil. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in der aktuellen Lage insbesondere Angehörige von Risikogruppen von einer Teilnahme an einer Bürgerversammlung aus gesundheitlichen Überlegungen und Gründen absehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies nicht gewünscht. Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten späteren Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit kaum planbar. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat nun mit einer dringlichen Verordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, über die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem wird die Frist für die Beschlussfassung über das Budget und den Steuerfuss 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021 bis 19. Juni verlängert. Dadurch wird dem Bedürfnis der Gemeinden nach Klarheit und Planungssicherheit während der Coronapandemie Rechnung getragen.
Mit der dringlichen Verordnung ermöglicht sie den Gemeinden, im ersten Halbjahr 2022 für alle Geschäfte, für die das Gesetz oder die Gemeindeordnung eine Beschlussfassung durch die Bürgerversammlung vorsehen, eine Urnenabstimmung durchzuführen. Der Gemeinderat hat die Urnenabstimmung für die folgenden Geschäfte der Gemeinde Waldkirch auf den Sonntag, 10. April 2022, festgelegt.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und die erwähnte dringliche Verordnung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte an der Urne beschliessen zu lassen:
- Jahresrechnung 2021
- Budget und Steuerfuss 2022
Für den Urnengang vom Sonntag, 10. April 2022, erhalten die Stimmberechtigten frühzeitig das notwendige Stimmmaterial, bestehend aus dem Stimmrechtsausweis, einem erläuternden Bericht zu den Abstimmungsvorlagen sowie den Stimmzetteln. Der Gemeinderat wird zudem den Geschäftsbericht 2021 an alle Haushalte zustellen .