Beschwerde gegen Verfahren des Stadtparlaments beim Ratsreferendum
Andreas Hüssy in seiner Mitteilung an die Medien:
In der Sitzung vom 4. Dezember wurde nach dem gültigen Zustandekommen eines Ratsreferendums mit 14 Stimmen ein zweites, inhaltlich abweichendes Ratsreferendum zugelassen. Dieses Vorgehen hat m. E. keine Grundlage in der Gemeindeordnung und hätte in dieser Form gar nicht zur Abstimmung gestellt werden dürfen. Durch das Vermischen zweier unterschiedlicher inhaltlicher Anliegen als angeblich gleichwertige „Ratsreferenden“ wurde der korrekte parlamentarische Prozess verlassen.
Aus meiner Sicht öffnet dieses Vorgehen Tür und Tor für zukünftige taktische Manöver, mit denen unliebsame oder politisch unerwünschte Ratsreferenden verwässert, neutralisiert oder gar ausgehebelt werden könnten. Wenn eine Parlamentsmehrheit künftig jederzeit ein zweites, inhaltlich abweichendes „Ratsreferendum“ einschieben kann, bevor das erste wirken kann, verliert dieses Instrument seinen Sinn – und die Minderheitenrechte im Parlament werden faktisch ausgehöhlt.
Ich habe deshalb zusätzlich aufschiebende Wirkung beantragt, damit bis zum Entscheid der kantonalen Behörde keine Abstimmungsunterlagen vorbereitet oder verschickt werden. Es darf nicht sein, dass eine potenziell rechtswidrig konstruierte Abstimmungsfrage bereits in den Umlauf gelangt, bevor die Rechtslage geklärt ist.
Mir geht es nicht um parteipolitische Interessen, sondern darum, dass das Verfahren korrekt, transparent und gesetzeskonform abläuft – und dass die demokratischen Rechte der Bevölkerung wie auch der parlamentarischen Minderheit vollständig geschützt bleiben.
Die korrekte Anwendung des Ratsreferendums ist ein zentrales Instrument, um die Kontrolle über wichtige finanzpolitische Entscheidungen zu gewährleisten. Wenn dieses Instrument durch verfahrenswidrige Konstruktionen geschwächt wird, verliert das Parlament seine Glaubwürdigkeit und das Volk sein Mitspracherecht.
Andreas Hüssy