Darum geht's:
- Die St.Galler Stimmberechtigten haben am 30. November 2014 Krediten von insgesamt 805 Millionen Franken für Spitalbauten an den Standorten St.Gallen, Altstätten, Grabs, Linth und Wattwil zugestimmt.
- Für die Bauprojekte in Altstätten und Wattwil waren je 85 Millionen vorgesehen. Per 1. März 2016 übertrug der Kantonsrat das Eigentum an den Spitalimmobilien vom Kanton auf die Spitalverbunde.
- Am 27. August 2018 beschlossen sie, bei der Umsetzung der Bauprojekte Altstätten und Wattwil eine «Denkpause» einzulegen.
- Die «Denkpause» wurde von der Regierung genehmigt.
- Rechtsanwalt Dr. Werner Ritter und weitere Beteiligte erhoben gegen die Beschlüsse der Regierung zur Genehmigung der «Denkpause» und zur Verabschiedung der Botschaft zur neuen Spitalstrategie Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
- Der Einzelrichter des Verwaltungsgerichtes ist mangels Zuständigkeit auf die Beschwerden nicht eingetreten. Beide Entscheide können die Beschwerdeführer innerhalb von dreissig Tagen beim Bundesgericht in Lausanne anfechten.
- Der Beschwerdenführer zieht die Entscheide vor das Bundesgericht.