Das Appenzeller Bauunternehmen Koch AG plant eine Deponie im Nutzenbuecherwald, auf Gebiet der Stadt Gossau und der Gemeinde Oberbüren. Während rund 30 Jahren soll auf einer Fläche von knapp 24 Hektaren unverschmutztes Aushubmaterial fach- und umweltgerecht abgelagert werden. Jährlich sind es rund 150'000 Kubikmeter Material; die Gesamtkapazität liegt bei rund 3,4 Millionen Kubikmetern. Dieses wird zu zwei Hügeln mit 23 und 37 Metern Höhe aufgeschüttet. Der Wald wird etappenweise möglichst kleinflächig gerodet; zur Kantonsstrasse hin bleibt dauernd ein Waldstreifen bestehen. Nach Abschluss des Deponiebetriebes wird das gesamte Gebiet wieder als Mischwald genutzt.
Gemeinde muss Planverfahren durchführen
Der Kanton hat diesen Deponiestandort im kantonalen Richtplan eingetragen. Für das Vorhaben sind weitere Grundlagen erforderlich, insbesondere ein Sondernutzungsplan Deponie und eine Rodungsbewilligung mit Aufforstungsplan. Ebenfalls gehört eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Kanton dazu.
Für den Sondernutzungsplan sind die beiden Standortgemeinden Gossau und Oberbüren zuständig. Sie müssen diesen erlassen, wenn das Projekt alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Gemeinden können im Bewilligungsverfahren in gewissem Ausmass Einfluss nehmen. Beim Deponieprojekt Nutzenbuecherwald ist dies unter anderem bei der Betriebsdauer und teilweise bezüglich der Höhe der beiden Hügel geschehen.
Mitwirkungsverfahren eingeleitet
Als ersten Schritt im Genehmigungsprozess führen die Stadt Gossau und die Gemeinde Oberbüren bis 15. Juli 2022 gemeinsam das Mitwirkungsverfahren durch. Dazu sind auch Informationsanlässe vorgesehen: am Mittwoch, 15. Juni 2022 um 19 Uhr im Fürstenlandsaal Gossau und am Donnerstag, 16. Juni 2022 um 19 Uhr im Schulhaus Niederwil.
Die Rückmeldungen zum Deponieprojekt können über die Mitwirkungsplattform eingereicht werden: www.deponie-nutzenbuecherwald.ch. Die Stellungnahmen werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst, welcher Grundlage ist für die definitive Festlegung der Pläne durch die Räte der beiden Gemeinden. Anschliessend wird für die Pläne das Auflageverfahren durchgeführt, in welchem Betroffene Einsprache erheben könnten