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Stadt Gossau
09.01.2023
10.01.2023 07:58 Uhr

Bushaltestelle Zeughausstrasse verlegen

Die Bushaltestelle soll an der Neuchlenstrasse behindertengerecht erstellt werden. Bild: Stadt Gossau
Die Bushaltestelle Zeughausstrasse soll in der Neuchlenstrasse behindertengerecht neu erstellt werden. Für dieses Vorhaben läuft die Mitwirkung bis 7. Februar 2023.

Die Bushaltestelle Zeughausstrasse an der Kreuzung Neuchlen-/Zeughausstrasse kann nicht behindertengerecht angepasst werden. Hauszugänge und fehlende Gehwege verunmöglichen dies. Deshalb wird die Haltestelle auf Höhe des Mehrfamilienhauses Neuchlenstrasse 37 mit einer 22 Zentimeter hohen Haltekanten neu erstellt. Die geplante Haltestelle erfüllt die Anforderungen gemäss Lärmschutzverordnung und Umweltschutzgesetz.

Mitwirkung bis Anfang Februar

Mit der Verlegung der Bushaltestelle sind weitere verkehrstechnische Massnahmen vorgesehen. Auf Höhe des Mehrfamilienhauses Neuchlenstrasse 33 wird die Strasse auf vier Meter verengt. Dadurch wird die Verkehrssicherheit verbessert und das Queren erleichtert. Bei der Einmündung Witenwisstrasse wird das angedeutete Trottoir zurückgebaut und die Fahrbahnfläche durchgeführt. Dadurch wird der Rechtsvortritt klarer ersichtlich.

Für das Strassenbauprojekt führt das Tiefbauamt Gossau nun das Mitwirkungsverfahren durch. Die Projektunterlagen sind bis 7. Februar 2023 auf der Mitwirkungsplattform aufgeschaltet: https://mitwirken.stadtgossau.ch/haltestellen-zeughausstrasse. Über diese Plattform können auch die Rückmeldungen eingereicht werden.

Anpassungen bis 2023 verlangt

Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz verlangt, dass bis 2023 alle Bushaltestellen hindernisfrei sein müssen. Dafür ist insbesondere eine über die gesamte Länge 22 Zentimeter hohe Haltekante erforderlich. Wenn die Vorgaben wegen Hauszugängen, Zufahrten, Parkplätzen oder verkehrstechnische Bauten nicht erfüllt werden können, soll die Haltestelle verlegt werden. Falls auch dies nicht geht, bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder wird nur ein Teil der Haltekante 22 Zentimeter hoch oder die gesamte Kante mindestens 16 Zentimeter.

Von den total 35 Bushaltestellen an Gossauer Gemeindestrassen sind 13 behindertengerecht. Weitere 15 können vorschriftsgemäss angepasst werden, allerdings nicht alle bis Ende 2023. Bei den restlichen ist eine vorschriftsgemässe Anpassung nur mit einer Verlegung möglich, was zeitaufwendige Verfahren nötig macht. Bei der Auswahl der anzupassenden Haltestellen orientiert sich die Stadt an einer Prioritäten-Analyse des Kantons.

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