Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Flawil
09.03.2023

Unbewilligtes Bauen lohnt sich nicht

Bild: uzwil24
Das Erstellen, Abbrechen und Umnutzen von Bauten und Anlagen ist bewilligungspflichtig. Mit den Grab- und Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung rechtskräftig ist. Es kommt immer wieder vor, dass Dritte, insbesondere Nachbarn, die Baubehörde informieren, dass aus ihrer Sicht ohne Bewilligung gebaut werde. Oder die Mitarbeitenden der Gemeinde stellen bei einer Baukontrolle fest, dass die Bauausführung nicht den bewilligten Plänen entspricht.

Wenn ohne Bewilligung gebaut oder von den bewilligten Plänen abgewichen wird, kann die Bau- und Infrastrukturkommission mit einem sogenannten Baustopp die Einstellung der Arbeiten verlangen. Eine solche Verfügung erfolgt niemals leichtfertig, sondern erst nach Prüfung der Situation. Durch den Baustopp wird sichergestellt, dass die illegal Bauenden keinen Vorteil haben gegenüber Personen, welche das Baubewilligungsverfahren korrekt einhalten. Die Verfügung eines Baustopps kostet in der Regel zwischen 500 und 1000 Franken. Die Bauherrschaft wird aufgefordert, ein vollständiges Baugesuch, beziehungsweise bei Abweichungen ein Nachtragsgesuch einzureichen. Dann wird die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens geprüft. Schliesslich erfolgt die nachträgliche Bewilligung oder eine Verfügung zum Abbruch von unrechtmässig erstellten Bauten und Anlagen. Ausserdem prüft die Baubehörde eine Verzeigung der Bauherrschaft bei den Strafverfolgungsbehörden.

In seltenen Fällen widersetzt sich die Bauherrschaft dem verfügten Baustopp. In diesem Fall wird die Verfügung zur Baueinstellung durchgesetzt. Wenn nötig unter Beizug der Polizeiorgane. Weil die Bauherrschaft ganz bewusst gegen die Verfügung einer Behörde handelt, erfolgt in jedem Fall eine Verzeigung. Oft werden auch Bauhandwerker zur Anzeige gebracht, welche die Arbeiten im Auftrag des Bauherrn fortsetzen, obwohl sie vom Baustopp wissen.

Kantonales Bau- und Umweltdepartement hat entschieden

Kurz vor Weihnachten hat ein Bauherr verschiedene Medien informiert, dass er sich nicht an einen Baustopp der Gemeinde Flawil halte. Er bezichtigte die Behörden sowie die Verwaltung des Amtsmissbrauchs und der Willkür. Gegen den verfügten Baustopp hat der Rechtsanwalt des Bauherrn beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen Rekurs erhoben. Am 10. Februar 2023 hat das kantonale Departement entschieden, dass der Baustopp der Flawiler Bau- und Infrastrukturkommission rechtens war. Im Entscheid wird festgehalten, dass es sich im vorliegenden Fall um eine sehr bedeutende Abweichung von den bewilligten Plänen handle. Die Flawiler Behörde sei bei dieser Ausgangslage verpflichtet gewesen, einen Baustopp zu verfügen. Die vorhandenen Fotos und Aktennotizen zeigten deutlich, dass sich der Bauherr – in teils krasser und mehrfacher Weise – über den Baustopp hinweggesetzt habe.

Zusammenfassend hält das Bau- und Umweltdepartement fest, dass zu Recht ein sofortiger und unbefristeter Baustopp für die ganze Baustelle erlassen wurde. Der Rekurs des Bauherrn wurde abgewiesen und ihm eine Entscheidgebühr von mehreren tausend Franken auferlegt. Seine Anwaltskosten muss er selbst tragen. Der Entscheid ist rechtskräftig. Ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung bildet die Verlegung einer Kanalisationsleitung. Der Gemeinde Flawil wurde vorgeworfen, dass dies längst hätte erfolgen können. Dem ist nicht so. Entgegen den Behauptungen des Bauherrn hält das kantonale Bau- und Umweltdepartement in seinen Erwägungen unter anderem fest, dass nach summarischer Betrachtung von einer mehrjährigen Untätigkeit der Behörden nicht die Rede sein könne.

«Ja, es kommt vor, dass Mitarbeitende der Verwaltung einen Fehler machen. Und ja, wenn es passiert, dann stehen sie dazu und versuchen es beim nächsten Mal besser zu machen. In keinem Fall akzeptiere ich, dass meine Mitarbeitenden in den Medien verunglimpft werden. Kritik ist immer möglich und auch erwünscht, aber nicht auf diese Art und Weise. Die personellen Möglichkeiten unserer Verwaltung sind aus Kostengründen knapp und dennoch geben alle jeden Tag ihr Bestes. Dafür stehe ich ein. »
Elmar Metzger, Gemeindepräsident Flawil
Gemeinde Flawil