Wenn ohne Bewilligung gebaut oder von den bewilligten Plänen abgewichen wird, kann die Bau- und Infrastrukturkommission mit einem sogenannten Baustopp die Einstellung der Arbeiten verlangen. Eine solche Verfügung erfolgt niemals leichtfertig, sondern erst nach Prüfung der Situation. Durch den Baustopp wird sichergestellt, dass die illegal Bauenden keinen Vorteil haben gegenüber Personen, welche das Baubewilligungsverfahren korrekt einhalten. Die Verfügung eines Baustopps kostet in der Regel zwischen 500 und 1000 Franken. Die Bauherrschaft wird aufgefordert, ein vollständiges Baugesuch, beziehungsweise bei Abweichungen ein Nachtragsgesuch einzureichen. Dann wird die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens geprüft. Schliesslich erfolgt die nachträgliche Bewilligung oder eine Verfügung zum Abbruch von unrechtmässig erstellten Bauten und Anlagen. Ausserdem prüft die Baubehörde eine Verzeigung der Bauherrschaft bei den Strafverfolgungsbehörden.
In seltenen Fällen widersetzt sich die Bauherrschaft dem verfügten Baustopp. In diesem Fall wird die Verfügung zur Baueinstellung durchgesetzt. Wenn nötig unter Beizug der Polizeiorgane. Weil die Bauherrschaft ganz bewusst gegen die Verfügung einer Behörde handelt, erfolgt in jedem Fall eine Verzeigung. Oft werden auch Bauhandwerker zur Anzeige gebracht, welche die Arbeiten im Auftrag des Bauherrn fortsetzen, obwohl sie vom Baustopp wissen.