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24.11.2023
26.11.2023 09:15 Uhr

Stockwerkeigentum immer beliebter - was beachten?

Stockwerkeigentum gewinnt immer mehr Marktanteile auf dem Immobilienmarkt und entsprechend steigt das Interesse, mehr darüber zu erfahren. Bild: Markus Schildknecht / gossau24.ch
Beim Anlass des Clientis-Beratungszentrums Gossau stand am 23. November 2023 das Thema "Stockwerkeigentum" im Fokus. Die Referenten Dr. Martin E. Looser von Küng Rechtsanwälte & Notare und Thomas Mesmer von der ATIG AG Immobilien stellten die geltenden Regelungen vor und beantworteten aktuelle Fragen.

Andrin Scherrer, Leiter des Clientis-Beratungszentrums in Gossau, begrüsste die Gäste im Restaurant Freihof in Gossau. Er bedankte sich für das grosse Interesse an der Veranstaltung zum Thema "Stockwerkeigentum" und stellte die beiden Fachreferenten vor.
Dr. Martin E. Looser von Küng Rechtsanwälte & Notare und Thomas Mesmer von der ATIG AG beleuchteten sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die möglichen Fallstricke, die sich in der gelebten Praxis zeigen. 

Im Bild v. l.: Thomas Mesmer (ATIG AG, Gossau), Andrin Scherrer (Clientis Beratungszentrum Gossau) und Dr. Martin E. Looser von Küng Rechtsanwälte & Notare, Gossau). Bild: Markus Schildknecht / gossau24.ch
Stockwerkeigentum: Der rechtliche Grundsatz im ZGB. Bild: Markus Schildknecht / gossau24.ch

Zur Sprache kamen wichtige Punkte wie die individuellen Rechte der Stockwerkeigentümer bezüglich ihrer eigenen Wohnung und die Regelungen betreffend des gemeinsamen Eigentums.

In der heutigen Zeit tauchen vermehrt Fragen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung bzw. Ablösung von fossilen Heizsystemen durch Wärmepumpen und Solaranlagen auf. Dieser Entscheidungsprozess gab zu reden und in diesem Zusammenhang auch die faire Kostenverteilung und die Nutzung des Erneuerungsfonds. Fazit: Es ist wichtig, alle Informationen sorgfältig zusammenzutragen und die gesetzlichen und statutarischen Regeln zu beachten. Ziel ist es, alle Miteigentümer ins Boot zu holen und Streitigkeiten zu vermeiden. Das spart Zeit und Geld.

Beim Stockwerkeigentum ist vieles gesetzlich geregelt und trotzdem gibt es immer wieder Fragen, bei denen beratende Unterstützung von Fachleuten notwendig ist. Dies empfiehlt sich insbesondere bei Investitionsentscheiden von grösserer Tragweite.

Für gewisse Massnahmen benötigt der Stockwerkeigentümer bzw. die Stockwerkeigentümerin die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Bild: Markus Schildknecht / gossau24.ch
gossau24.ch / jg