Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Stadt Gossau
18.06.2024
18.06.2024 14:18 Uhr

Gossauer Stadtrat nimmt Stellung zu "Plan B"

Schneller Gegenwind aus dem Stadtrat für Alex Harder und die IG mit der Volksmotion für Plan-B. Bild: jg
Der Gossauer Stadtrat nimmt in einer Medienmitteilung bereits Stellung zur gestarteten Volksmotion "Plan B" und geht damit davon aus, dass diese zustande kommen wird. Der Stadtrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass seiner Meinung nach diese Volksmotion nur limitierten Einfluss auf das Neubauprojekt haben werde - vorausgesetzt das Stadtparlament will dies nicht anders. Recht gibt der Stadtpräsident der IG um Alex Harder betreffend Fragezeichen zum Baurechtsvertrag mit der katholischen Kirchgemeinde.

Stellungnahme des Stadtrats:

"Volksmotion verlangt einzig Umzonung"

Die Volksmotion «Plan B» dürfte genügend Unterschriften erhalten. Der Stadtrat weist allerdings darauf hin, dass sie möglichweiser nicht das bewirkt, was die Unterzeichnenden erwarten.

Die Volksmotion für die Umzonung des Grundstücks Nummer 3388 an der Schwalbenstrasse dürfte genügend Unterzeichnende finden. Alles Weitere ist aber wesentlich ungewisser als es von Alex Harder und seiner IG dargestellt wird.

Umzonung würde Kapital vernichten
Sobald die Motion mit mindestens 150 gültigen Unterschriften eingereicht ist, hat der Stadtrat sechs Monate Zeit, dem Parlament zu beantragen, ob auf das Anliegen eingetreten werden soll. Das Parlament wird dann entscheiden, ob das genannte Grundstück der Zone für öffentliche Bauten zugewiesen werden soll.
Das Parlament muss bei seinem Entscheid auch abwägen, ob es bereits vom Mitte März 2024 beschlossenen Richtplan abweichen will. Und ob es mit einer Umzonung viel Eigenkapital der Stadt «vernichten» will. Denn Bauland in einer Wohnzone hat einen hohen Marktwert; Land in der Zone für öffentliche Bauten hingegen nicht. Zudem ist unklar, ob der Kanton die Umzonung bewilligt, weil für das Grundstück gar kein Bauvorhaben vorliegt und somit kein materieller Grund für die Umzonung.

Motion beschleunigt Neubau kaum
Selbst wenn das Parlament die Volksmotion erheblich erklärt, beschleunigt dies den Neubau eines Alterszentrums Fürstenland kaum. Bauherrin des Alterszentrums ist die Sana Fürstenland AG. Die Stadt Gossau ist eine von mehreren Aktionärsgemeinden. Sie kann über ihre Vertretung im Verwaltungsrat und über ihre Delegierten in der Aktionärsversammlung auf die Entscheide Einfluss nehmen. Und der Verwaltungsrat der Sana Fürstenland AG tut gut daran, kein zweites Bauvorhaben als Plan B zu bearbeiten. Denn dies würde wiederum Millionen aus dem Betrieb verschlingen und neue Einsprecher generieren.

Klare Mehrheit für Kompetenzzuweisung
Die Zuständigkeiten in operativen Fragen der öffentlichen Gossauer Altersheime haben 78 Prozent der der Gossauer Stimmberechtigten entschieden, als sie im März 2013 die Gründung der Sana Fürstenland AG beschlossen haben. Vielleicht waren sich einige nicht bewusst, dass damit Parlament und Bevölkerung in vielen Punkten nicht mehr mitentscheiden können. Die Standortabklärungen und Planungen für das neue Alterszentrum verliefen aber hochprofessionell und für alle Involvierten nachvollziehbar. Auch daran wird die Volksmotion nichts ändern. Sie verlangt einzig die Umzonung eines Grundstücks.

"Fragwürdiger Baurechts-Vertrag"

Der Stadtrat weiter: In einem Punkt deckt sich die städtische Haltung mit der von Harder und der IG: Der Baurechtsvertrag zwischen der Sana Fürstenland AG und der katholischen Kirchgemeinde hätte in dieser Form nicht abgeschlossen werden dürfen. Der Stadtpräsident hat in mehreren Gesprächen mit dem Präsidenten der Kirchgemeinde versucht, hier ein Umdenken zu bewirken. Erfolglos, denn die Stadt ist nicht Vertragspartnerin. Nur die katholische Kirchgemeinde kann ein Einsehen haben.

jg / Stadt Gossau