Die Beantwortung in Kürze:
Bundesgerichtsurteil zum «Kathi»: Was bedeutet es für Gossau?
Die SP-Fraktion wollte wissen, wie der Stadtrat auf den kürzlich gefällten Bundesgerichtsentscheid zur Mädchenschule St. Katharina (Wil) reagiert. Der Entscheid hat Signalwirkung für alle öffentlichen Finanzierungen von Privatschulen mit religiöser Ausrichtung.
Für die Gossauer Maitlisek hat das Urteil kurzfristig keine Auswirkungen: Der neue Jahrgang startet wie gewohnt im Schuljahr 2025/26. Die aktuell gültige Leistungsvereinbarung mit der Stadt Gossau und der Schulgemeinde Andwil-Arnegg läuft regulär weiter und kann frühestens auf Ende Schuljahr 2027/28 gekündigt werden.
Der Stadtrat respektiert die Haltung des Bundesgerichts, insbesondere zur Koedukation und religiösen Neutralität. Gemeinsam mit der Schule und den Vertragspartnern wird nun geprüft, ob und wie das Konzept der Maitlisek angepasst werden muss, damit auch künftig eine öffentliche Finanzierung möglich ist. Der Schulrat der Mädchensekundarschule übernimmt dabei die Koordination. Das Stadtparlament wird gemäss Gemeindeordnung in allfällige Anpassungen einbezogen.
Photovoltaik: Stadt gibt Einblick in Förderungen und Steuerpraxis
Die Mitte-Fraktion stellte detaillierte Fragen zur Förderung und Versteuerung von Stromerträgen aus PV-Anlagen. Der Stadtrat informierte, dass in den letzten fünf Jahren insgesamt CHF 1,59 Mio. aus dem städtischen Energiefonds an 400 Anlagen ausbezahlt wurden – mit einem aktuellen Maximalbetrag von CHF 3’000 pro Anlage. Der Ausbau des Netzes wird nicht über diesen Fonds finanziert.
Ein automatischer Informationsaustausch über Einspeisevergütungen zwischen Stadtwerken und Steueramt existiert nicht – hierfür fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Steuerpflichtige sind selbst verantwortlich, Einkünfte aus eingespeistem PV-Strom in der Steuererklärung korrekt zu deklarieren, soweit sie den Eigenverbrauch übersteigen.
Auch bei Solargemeinschaften und Eigenverbrauchsgemeinschaften (ZEV) gelten klare Regeln: Investitionen gelten als Vermögen, Erträge müssen versteuert werden, wobei Abschreibungen berücksichtigt werden können.
Soforthilfe für Blatten im Lötschental
Als Reaktion auf die Anfrage der SP-Fraktion zur Unterstützung der von Unwettern stark betroffenen Gemeinde Blatten hat der Stadtrat einen Beitrag von CHF 10’000 an die Glückskette Schweiz gesprochen. Der Betrag entspricht früheren Unterstützungsleistungen der Stadt nach Naturkatastrophen, etwa 2000 im Wallis oder 2017 in Bondo (GR).