Die Einfache Anfrage im Wortlaut:
Die Stadt St.Gallen beabsichtigt in den Oberstufenschulhäusern das bisherige typengetrennte System (Real- und Sekundarklassen) bis 2030 schrittweise durch das typengemischte System (Real- und Sekschüler:innen in gemeinsamer Klasse) zu ersetzen. Die heutige Selektion nach Leistungsstärke am Ende der 6. Klasse verstärkt soziale Ungleichheiten statt sie auszugleichen. Zahlreiche Studien belegen, dass die schulischen Leistungen in der Primarschule stark von der sozialen Herkunft, den sprachlichen Ressourcen und der familiären Unterstützung abhängen. Diese Ergebnisse sprechen für gemischte Oberstufenklassen. Die Erfahrungen in St.Gallen mit gemischten Pilotklassen zeigen, dass das Niveau in diesen Klassen nicht sinkt und die Jugendlichen motivierter sind als in den typengetrennten Klassen. Die Jugendlichen behandeln dieselben Themen jedoch oft in zwei bis drei unterschiedlichen Niveaus. Die Führung von gemischten Klassen ist pädagogisch und entwicklungspsychologisch wertvoll, stellt aber an die Oberstufenlehrpersonen auch zusätzliche Anforderungen. Das Band für die Klassengrösse müsste darum wohl bei 14 bis 18 Jugendlichen angesetzt werden, wie das heute bei den Realklassen schon üblich ist. In Gossau führt die Maitlisek bereits typengemischte Klassen. In Appenzell-Ausserrhoden und im Thurgau ist das typengemischte Modell bereits weit verbreitet.
Wir bitten den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen und bedanken uns dafür.
1. Teilt der Stadtrat (und der Schulrat) die Ansicht, dass eine Selektion nach der 6. Klasse aus pädagogischen sozialen und psychologischen Gründen zu früh ist?
2. Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass die städtischen Oberstufen typengemischte Klassen führen sollten, u.a. weil die Maitlisek das bereits macht?
3. Gibt es schon Auswertungen zu den typengemischten Klassen an der Maitlisek?
4. Beabsichtigt der Stadtrat bzw. der Schulrat zeitnah einen Pilot mit typengemischten Oberstufenklassen durchzuführen?
5. Wurde das Thema der typengemischten Oberstufenklassen im Schulrat sowie mit den Schulleitungen und Lehrpersonen der zwei Oberstufenzentren schon besprochen?
6. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass sich das an der Oberstufe vor drei Jahren neu eingeführte pädagogische Konzept gut und sinnvoll mit einem typengemischten Unterricht vereinbaren liesse?
7. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Volksschulgesetzes ist frühestens 2027 zu rechnen. Setzt sich der Stadtrat dafür ein, dass dieses Gesetz typengemischte Oberstufenklassen zulässt bzw. vorsieht.
Ruedi Blumer, SP-Fraktion
Stadtparlament Gossau