Eine Polizeipatrouille stellte in der Nacht auf Sonntag, zwei Autos fest, die auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, nebeneinander fuhren, abbremsten und anschliessend wieder beschleunigten. Die beiden Schweizer im Alter von 18 und 19 Jahren fuhren mit mutmasslich über 200 km/h. Bei der Raststätte Thurau Nord verliessen sie die Autobahn selbständig und konnten dort von der Polizei kontrolliert werden. Die Autos wurden sichergestellt. Die beiden Männer mussten ihre Führerausweise auf der Stelle abgeben.
Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen führt die Kantonspolizei St.Gallen die weiteren Ermittlungen durch. Abgeklärt wird auch, ob sich die beiden jungen Männer ein Rennen auf der Autobahn geliefert haben.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Beschuldigten eine Strafuntersuchung eröffnet und die notwendige Verteidigung angeordnet. Bei krassen Verkehrsregel-Verstössen nach Art. 90 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu höchstens vier Jahren zu rechnen. Das bedeutet zugleich, dass sich die Verdächtigen im Strafverfahren nicht mehr allein verteidigen dürfen, sondern einen Rechtsanwalt beigezogen werden muss. Hinzu kommen die Folgen eines Führerausweisentzugs von mindestens zwei Jahren.