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Kanton AR
28.10.2025
28.10.2025 12:00 Uhr

Neue Kantonsverfassung verbindet Kontinuität und Erneuerung

Der RR zeigt die Kantonsverfassung von 1834. Bild: ar.ch
Der Gesamtregierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat heute im Rahmen einer Medienorientierung die neue Kantonsverfassung vorgestellt. Am 30. November 2025 entscheidet die Bevölkerung über das Resultat eines fast zehnjährigen, breit abgestützten Erneuerungsprozesses. Die totalrevidierte Verfassung modernisiert das Fundament des Zusammenlebens, wahrt Ausserrhoder Eigenheiten und stärkt die demokratische, soziale und ökologische Verantwortung des Kantons.

Die derzeit gültige Kantonsverfassung stammt aus dem Jahr 1995. Seither hat sich die Gesellschaft stark verändert. Eine Totalrevision war notwendig, um die verfassungsrechtliche Grundlage zukunftsfähig zu machen. Landammann Hansueli Reutegger hält fest: „Die Kantonsverfassung ist das Fundament unseres Zusammenlebens im Kanton. Die Verfassung zeigt, woher wir kommen, wer wir sind und wie wir Appenzell Ausserrhoden als Staat und Gesellschaft heute und für die Zukunft verstehen.“

Die nun zur Abstimmung kommende, totalrevidierte Kantonsverfassung ist das Ergebnis eines mehrjährigen, Prozesses, in den Bevölkerung, Parteien, Gemeinden und weitere Institutionen aktiv einbezogen wurden. Der Kantonsrat hat die Vorlage im August schliesslich mit 64 zu 1 Stimmen verabschiedet. Yves Noël Balmer, der als zuständiger Regierungsrat den Prozess in den vergangenen Jahren begleitet hat, sagt: "Regierungsrat und Kantonsrat präsentieren den Stimmberechtigten eine breit abgestützte und ausgewogene Erneuerung der Verfassung."

Ausserrhoder Eigenheiten bleiben erhalten

Die Verfassung wurde inhaltlich und systematisch von Grund auf neugestaltet und sprachlich modernisiert, aber ohne auf bewährte Ausserrhoder Eigenheiten zu verzichten. Elemente wie der Titel 'Landammann', die Volksdiskussion und das Mischsystem bei den Kantonsratswahlen bleiben erhalten. Dafür fehlt weiterhin ein Hauptort in der Verfassung. Die neue Verfassung verfolgt drei übergeordnete Ziele: Sie stärkt den Rechtsstaat, festigt die Solidarität und fördert die Offenheit. Der Rechtsstaat wird ausgebaut durch eine längere Amtsdauer der Gerichte, eine unabhängige Wahlvorbereitungskommission für die Justiz, die Einführung einer Ombudsstelle und den Schutz von Whistleblowern. Auch die Solidarität wird in der Verfassung stärker betont. Toleranz, Achtung und gegenseitige Verantwortung gelten als gesellschaftliche Leitwerte. Der Kanton verpflichtet sich zu einer aktiven Klima- und Energiepolitik. Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und die Begrenzung des Klimawandels werden zu Staatszielen.

Appenzell Ausserrhoden war stets ein liberaler und weltoffener Kanton. Daran knüpft die neue Verfassung an. Unter anderem schafft die Verfassung die Grundlage für die verstärkte regionale Zusammenarbeit und unterstreicht die Bereitschaft, Herausforderungen gemeinsam mit den Nachbarkantonen und dem Bund anzugehen.

Zwei Varianten, eine Stichfrage

Die Stimmbevölkerung befindet am 30. November über zwei Varianten: Vorlage A ohne kantonales Ausländerstimmrecht und Vorlage B mit einem aktiven, aber nicht passiven Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene. Ausländische Bürgerinnen und Bürger sollen wählen und abstimmen können, aber nicht in kantonale Ämter gewählt werden. Mit der Stichfrage kann die Stimmbevölkerung entscheiden, welche Variante bei einer doppelten Zustimmung gelten soll (--> Link Erklärvideo Abstimmung)

Die Kantonsverfassung stärkt Demokratie und Rechtsstaat, fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und verpflichtet Kanton und Gemeinden zu nachhaltigem Handeln. Landammann Hansueli Reutegger sagt: "Wir sind stolz, dass das Volk über eine breit abgestützte, zukunftsgerichtete und doch traditionsbewusste Verfassung abstimmen kann." 

--> www.ar.ch/verfassung

ar.ch