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Kanton SG
20.11.2025

Finanzkommission verlangt zusätzliche Entlastungen

Finanzkommission des Kantons St. Gallen berät Budget 2026 und fordert zusätzliche Entlastungen. Bild: Christopher Chandiramani, Linth24
Die Finanzkommission des Kantonsrates hat das Budget 2026 sowie das Entlastungspaket 2026 (EP 2026) beraten. Sie schlägt verschiedene Streichungen aus dem Entlastungspaket sowie eine Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen vor. Zudem fordert sie zusätzliche aufwandseitige Entlastungsmassnahmen von 60 Millionen Franken bis zum Budget 2028.

Das von der Regierung präsentierte Budget 2026 geht von einem Defizit von 42,6 Millionen Franken aus. Unter Ausklammerung der Eigenkapitalbezüge ergibt sich ein operativer Aufwandüberschuss von 92,6 Millionen Franken.

Die Finanzkommission hat Budget und EP 2026 an drei Sitzungstagen geprüft und zustimmend gewürdigt. Eine Mehrheit der Kommission beantragt dem Kantonsrat verschiedene Anpassungen, welche das budgetierte Defizit um insgesamt 2,3 Millionen Franken erhöhen.

EP 2026 erfüllt Erwartungen nur teilweise

Die Finanzkommission anerkennt, dass das von der Regierung vorgelegte EP 2026 mit einem Entlastungsvolumen von 209,1 Millionen Franken die vom Kantonsrat geforderte Höhe von 180 Millionen Franken übertrifft.

Eine Mehrheit lehnt jedoch Massnahmen ab, die aus ihrer Sicht «Ohnehinmassnahmen», Gebührenerhöhungen oder Verschiebungen auf andere Staatsebenen darstellen. Dadurch reduzieren sich die Entlastungswirkungen im Jahr 2026 um 1,4 Millionen Franken, im Jahr 2027 um 21,3 Millionen Franken und im Jahr 2028 um 29,3 Millionen Franken.

Am stärksten wirkt sich die Streichung der Massnahme beim innerkantonalen Finanzausgleich mit 14,3 Millionen Franken aus. Die Anpassungen verändern auch die Belastung der Gemeinden. Während die Regierung für 2028 eine Nettobelastung von 13,5 Millionen Franken vorsah, resultiert nach den Änderungen der Kommission eine Nettoertragserhöhung von 10,6 Millionen Franken. 

Zudem rechnet die Finanzkommission Massnahmen der Regierung im Umfang von rund 50 Millionen Franken nicht an die Entlastungsvorgabe an, da diese aus Sicht der Kommissionsmehrheit keine strukturellen Entlastungen darstellen. Dazu zählen etwa der Verzicht auf einen Teuerungsausgleich mangels Teuerung, eine steuerseitige Massnahme sowie ausserordentliche Dividendenausschüttungen der Axpo. 

Neue Aufträge an die Regierung

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist die Entlastungsvorgabe mit dem EP 2026 nicht vollständig erfüllt. Sie schlägt daher neue Aufträge an die Regierung vor. Diese soll dem Kantonsrat innerhalb von drei Jahren einen Aufgaben- und Verzichtsplan in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vorlegen.

Im Zentrum stehen dabei die Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden nach den Grundsätzen der Subsidiarität und fiskalischen Äquivalenz sowie die Überprüfung der Strukturen der Aufgabenerfüllung.

Zudem fordert die Kommission neue aufwandseitige Entlastungsmassnahmen über mindestens 60 Millionen Franken, die spätestens mit dem Budget 2028 umgesetzt sein müssen. Ein weiterer Antrag sieht vor, den Sockel-Personalaufwand bis und mit Budget 2030 auf dem Niveau des Kantonsratsbeschlusses über das Budget 2026 zu plafonieren. 

Lotteriefonds und Sonderkredite gutgeheissen

Die Finanzkommission beantragt sämtliche Beiträge aus dem Lotteriefonds zur Genehmigung und erhöht diese um 50'000 Franken.

Einstimmig gutgeheissen wurden zudem folgende Sonderkredite:
– Förderprogramm Energie 2026–2030 (25,0 Mio. Franken)
– Erneuerung Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal (19,9 Mio. Franken)
– Neubau Lehrraum-Provisorium Universität St. Gallen (28,0 Mio. Franken)
– Bauvorhaben «Autobahnanschluss Buchs, Brücke Werdenberger Binnenkanal und Ausbau Fuss- und Veloverkehr» (9,6 Mio. Franken)

Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der Wintersession. Botschaft, Entwurf der Regierung und die Anträge der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummern 33.25.03, 33.25.09, 22.25.10, 22.25.11, 22.25.12 sowie 34.25.02 einsehbar. 

pd
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