Pflegende Angehörige erbringen als Angestellte eines Spitex-Betriebs Grundpflegeleistungen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden können. Die Entschädigung dieser Leistungen steht seit einiger Zeit in der öffentlichen Diskussion. Die Regierung anerkennt die Wichtigkeit und die grosse Leistung der pflegenden Angehörigen. Es besteht aber Handlungsbedarf bei der Finanzierung, insbesondere bei den hohen Restkosten, die bei gewissen privaten Spitex-Betrieben entstehen.
Der Kanton St.Gallen schafft deshalb eine Übergangslösung bis zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Jahr 2027/28. Ab 1. Januar 2026 soll für Grundpflegeleistungen (KLV-C), die von pflegenden Angehörigen erbracht werden, ein reduzierter Höchstansatz von 68.90 Franken je Stunde gelten. Das senkt die Restkosten um rund 40 Prozent. Mit dem neuen Gesundheitsgesetz sind auch qualitative Vorgaben für die Anstellung von pflegenden Angehörigen vorgesehen.