Der Kanton hat das Ende Juli verfügte generelle Feuer- und Feuerwerksverbot gelockert. Seit heute ist es einzig noch verboten, im Wald und im Abstand bis 200 Metern davon ein Feuer zu entfachen. Auch brennende Streichhölzer oder Raucherwaren dürfen in diesen Gebieten nicht weggeworfen werden. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe weiterhin verboten.
Stadt Gossau
23.08.2018
04.01.2020 17:24 Uhr
STADT GOSSAU: FEUERVERBOT GELOCKERT, FEUERWERKVERBOT BLEIBT
Der Stadtrat Gossau hat das generelle Feuerverbot auf das kantonale Verbot für Feuer im Wald und in Waldesnähe gelockert. Das Abbrennen von Feuerwerk wird vorderhand für das gesamte Gemeindegebiet nicht bewilligt.