Der Gemeinderat Oberbüren teilt mit:
Durch Ihre Zustimmung wurde das Reglement nun in Kraft gesetzt. Zu Recht sind die Bedingungen für eine Videoüberwachung nach wie vor sehr streng und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Für jede Videoüberwachung wird der Zweck, das überwachte Gebiet, die Dauer, die Datensicherheit und die Aufbewahrung in einer Allgemeinverfügung festgehalten. Diese Allgemeinverfügung ist wiederum öffentlich aufzulegen.
- Die Aufnahmen dürfen nur durch Entscheid der Ermittlungsbehörden auf dringenden Verdacht hin angeschaut werden.
- Die Aufnahmen sind an einem sicheren Ort zu verwahren.
- Die Aufnahmen müssen nach kurzer Aufbewahrungsdauer vernichtet werden.
Mit diesen Auflagen sind Ihre persönlichen Rechte jederzeit geschützt. Voraussichtlich wird in der nächsten Zeit der Oberstufenschulrat an den Gemeinderat gelangen und die Installation einer Videokamera beim Velostäder des OZ Thurzelg beantragen. Der Gemeinderat wird anschliessend in einer Allgemeinverfügung den Zweck, das überwachte Gebiet, die Dauer, die Datensicherheit und die Aufbewahrung festgehalten. Diese Allgemeinverfügung muss wiederum öffentlich aufgelegt werden.