Stärkung des politischen Systems – Gewaltenteilung auch in der Kommune!
Als Fundament des Schweizer Politsystems bildet die Gewaltenteilung seit ihrer Einführung stets unumstritten das höchste Gut für die Sicherung von Freiheit und Gleichheit.
Nicht nur auf Bundesebene, sondern besonders auch in der Kommune ist die Gewaltenteilung zur Verhinderung von Machtmissbrauch in der Gemeindeordnung verankert – zumindest teilweise. Unbegreiflicherweise sind stellvertretende Amtsleiter bisher vom Prinzip der Gewaltenteilung ausgenommen. Ungeachtet von Loyalitäts- und Interessenkonflikten steht es Ihnen heute zu, als gesetzgebende- und vollziehende Gewalt zu agieren. Diese Missachtung unserer wertvollsten Grundlage bzw. die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen ist mir äusserst zuwider.
Mit der Volksabstimmung am 13. Juni 2021 können wir in Gossau nun aber diesen Missstand korrigieren. Unterbinden wir gemeinsam Machtmissbrauch und verteidigen unser Politsystem, indem wir dem 9. Nachtrag zur Gemeindeordnung zustimmen. Danke.