Das Baudepartement hat im Plangenehmigungsverfahren für das Alterszentrum Fürstenland formale Mängel ausgemacht und sämtliche Pläne aufgehoben. Der Stadtrat hat am 31. März an einer Telefon-Medienkonferenz informiert wie es mit dem Projekt weitergehen soll.
Zwei Punkte des Rekurrenten hat das Baudepartement abgewiesen. Es ist nicht der Ansicht, der Stadtrat hätte bei den Planungsverfahren in den Ausstand treten müssen. Ebenso ist es nicht auf den Vorwurf einer fehlenden Visierung eingegangen. Ein solche im Baureglement von Rapperswil-Jona vorgesehen, welches jedoch nicht für Gossau gilt.
Hingegen akzeptiert der Stadtrat Gossau gezwungenermassen, dass kein Mitwirkungsverfahren für den Sondernutzungsplan Sana-Fürstenland und Lindenbergbach durchgeführt und der Teilstrassenplan Kirchstrasse ohne Strassenprojekt aufgelegt worden ist.
Bezüglich der im Planungs- und Baugesetz verlangten Mitwirkung ist die Stadt Gossau davon ausgegangen, dass der Einbezug der Bevölkerung durch öffentliche Informationen und Auflegung der Pläne vor 2017 geeignet war.
Die Stadt Gossau geht davon aus, dass das Gebäude zweckmässig und auch aus juristischer Sicht baubar ist, hat aber weiterhin keine Rechtssicherheit vom Baudepartement erhalten.
Eine Neuauflage der Pläne des Vorhabens wird kommen. Am Projekt wird festgehalten. Es ist gemäss Stadtrat nach wie vor der beste Standort in Gossau.
Die nächsten Schritte:
Gespräch mit Sana Fürstenland AG über das definitive weitere Vorgehen.
Klärungen mit dem Baudepartement, um bestmögliche Rechtssicherheit einzuholen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Ein Zeithorizont konnte nicht genannt werden. Die Devise lautet «So schnell wie möglich». Die Coronakrise verschärft aktuell die Probleme mit der Kommunikation.