Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Waldkirch
28.10.2021

Aktuelle News der Gemeinde Waldkirch

Nachfolgend erhalten Sie Informationen aus der Gemeinde Waldkirch zu den Themen: Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12, Lebensraumaufwertungs- und Artenschutzprojekt, Beitritt Hospizdienst St. Gallen, Fakultatives Referendum zum Feuerschutzreglement und Mobilfunkantennenanlage Bernhardzell aufgeschaltet.

Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 erfolgt

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 11. April der Entwidmung und dem Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12, Waldkirch, zum Preis von 650’000 Franken zugestimmt. Mit diesem Entscheid war der Weg frei für die geplante Überbauung über die beiden Grundstücke 56 und 57, die nun nach dem Verkauf des Grundstückes Nr. 57 der Firma Schmuckli AG übertragen und vereinigt werden können.

Der Verkauf der Liegenschaft Arneggerstrasse 12 konnte, nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 11. April 2021 zugestimmt hatten, am 20. Oktober 2021 vollzogen werden. Das Grundstück wurde zum vereinbarten Kaufpreis von 650'000 Franken an die Firma Schmuckli Architekten AG übertragen. Mit dem Übertrag wird die Schmuckli Architekten AG nun Anfang November die Bauvisiere stellen und das Baugesuch für die geplanten Mehrfamilienhäuser über die beiden Grundstücke bei der Gemeinde einreichen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Der Betrag von 650’000 Franken wird in der Erfolgsrechnung 2021 verbucht werden. Der Gemeinderat freut sich sehr darüber, dass nun im Dorfzentrum von Waldkirch die gewünschte Entwicklung erfolgen und damit attraktiver Wohnraum geschaffen werden kann.

Lebensraumaufwertungs- und Artenschutzprojekt

Vor rund 30 Jahren hat der Grundeigentümer im Bereich Rossstock einen kleineren und einen grösseren Weiher, umgeben von einem Feuchtgebiet, erstellt und die Umgebung mit verschiedenen Sträuchern bepflanzt. Die Weiher dienen seither Amphibien, Libellen, Mücken usw. als Lebensraum. Zudem nutzen auch Enten das Biotop als Brutplatz und Einstand und es leben in beiden Gewässern auch verschiedene Fischarten.

Da die beiden Weiher zunehmend verlandeten, beschloss die Jagdgesellschaft Andwil, dieses wertvolle Biotop zu sanieren. Die umfangreichen Arbeiten wurden vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen, der Erbengemeinschaft Ludin als Grundeigentümerin und der Gemeinde Waldkirch finanziell unterstützt, da die Jagdgesellschaft die Kosten der geplanten Sanierung nicht alleine tragen konnte.

Weiher vor der Sanierung:

  • stark zugewachsen
  • grössere Wasserfläche mit Untiefen; teilweise verlandet

Aus Rücksicht auf die Amphibien wurden die Hauptarbeiten Ende Oktober 2020 durchgeführt. Die Arbeiten an den beiden Weihern beinhalteten unter anderem die Säuberung und Absenkung der Weiher sowie die Aufwertung der Uferböschung. Entlang der Uferpartie wurden vierzig standortgerechte Sumpf- und Wildpflanzen eingebracht. Auf den Flächen rund um die Weiher wurden Wildblumensämlinge eingesät. Die Abschlussarbeiten, die im Frühjahr 2021 geplant waren, verzögerten sich wegen der anhaltenden Regenperiode leicht, sodass die Fertigstellung bis in den August 2021 andauerte.

Die Kosten für die Sanierung inkl. Bepflanzung und Ansaat betrugen rund 12’000 Franken. Die Jagdgesellschaft Andwil wendete rund 152 Arbeitsstunden für diese Arbeiten auf. Der Gemeinderat Waldkirch hat das Projekt mit einem Projektbeitrag von 3’900 Franken unterstützt.

Der Gemeinderat Waldkirch bedankt sich bei allen Beteiligten ganz herzlich für die Umsetzung der wertvollen und wichtigen Lebensraum- und Artenschutzaufwertung am Weiher Rossstock. Der Unterhalt ist auch künftig durch Emanuel Süess, Landwirt Waldkirch, und die Jagdgesellschaft Andwil sichergestellt, sodass der Lebensraum für Amphibien, Libellen, Mücken und weitere Tier- und Pflanzenarten auch in Zukunft erhalten bleibt.

Bild: Gemeinde Waldkirch

Beitritt Hospizdienst St.Gallen

Der Gemeinderat hat sich in Kooperation mit den umliegenden Gemeinden entschieden, sich dem Hospizdienst St.­Gallen anzuschliessen. Auf Basis der üblichen und bewährten Berechnungsbasis der Einwohnerzahlen hat der Gemeinderat für diese Mitgliedschaft im Budget 2022 einen Betrag von 1’500 Franken vorgesehen.

Der ambulante Hospizdienst St. Gallen begleitet mit seinen freiwilligen Helferinnen und Helfern schwer kranke und sterbende Menschen während ihrer letzten Lebensphase und entlastet auf diese Weise Angehörige und andere Dienste, die hinsichtlich ihrer Kraft, Zeit oder der bestehenden Lebensumstände an ihre Grenzen gelangen. Dies erfolgt unabhängig von Alter, Krankheit und konfessionellem oder kulturellem Hintergrund. Der Hospizdienst leistet Einsätze Tag und Nacht unentgeltlich und orientiert sich weitmöglichst an den Bedürfnissen der zu begleitenden Menschen. Der freiwillige Dienst wird von Frauen und Männern geleistet und erfolgt unentgeltlich. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgewählt und ausgebildet.

Fakultatives Referendum zum Feuerschutzreglement

Gestützt auf Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 13, Art. 15 und Art. 16 Gemeindeordnung wird das ­fakultative Referendum für das Feuerschutzreglement durchgeführt. Die Referendumsfrist dauert vom 1. November 2021 bis 10. Dezember 2021.

Seit dem 1. Januar 2021 sind das neue Feuerschutzgesetz sowie die revidierte Feuerschutzverordnung in Kraft. Aus diesem Grund mussten die Gemeinden ihre Feuerschutzreglemente überarbeiten. Das geltende kantonale Gesetz über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968 (sGS 871.1; abgekürzt FSG) trat am ­
1. Januar 1970 in Vollzug und ist seither durch zwei Nachträge ergänzt worden. Das Gesetz war nicht mehr zeitgemäss, weshalb sich eine Überprüfung und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen im Bereich des Brandschutzes und der Feuerwehr rechtfertigte. Der Kantonsrat hat gestützt auf die Botschaft der Regierung das neue Gesetz über den Feuerschutz erlassen und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Ebenfalls per 1. Januar 2021 ist die revidierte Feuerschutzverordnung in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde auch die Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz in Kraft gesetzt.

Die Gemeinde Waldkirch arbeitet im Bereich Feuerschutz, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und im Bereich ziviles Gemeindeführungsorgan seit Jahren im Sicherheitsverbund der Region Gossau (SVRG) mit. Das kommunale Feuerschutzreglement ist den neuen kantonalen Bestimmungen anzupassen. Die Verbandsgemeinden des Sicherheitsverbundes Region Gossau haben sich dafür ausgesprochen, ein einheitliches Feuerschutzreglement zu erlassen. Im neuen Feuerschutzreglement sind nur noch die für unser Gemeindegebiet spezifischen Einzelheiten zu regeln, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. So regelt das Feuerschutzreglement noch:

  • Besorgung des Feuerschutzes
  • Feuerwehrersatzabgabe:
    Grundsatz
    Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe
    Bemessung

Der Gemeinderat hat das Feuerschutzreglement am 29. September 2021 erlassen und unterstellt dieses vom 1. November 2021 bis 10. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum. Die Referendumsvorlage ist im Gemeindehaus Waldkirch, Kanzlei (Büro 106), oder online auf unserer Website und der Publikationsplattform einsehbar.

Mobilfunkantennenanlage Bernhardzell aufgeschaltet

Die Mobilfunkantennenanlage Bachwis, Bernhardzell, wurde vergangene Woche aufgeschaltet und somit in Betrieb genommen. Damit kann die Mobilfunkversorgung in Bernhardzell endlich deutlich verbessert werden.

Gemeinde Waldkirch
Demnächst