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Kanton SG
30.11.2021

Todesfälle im KSSG: Strafuntersuchung eingeleitet

Bild: PD
Der Tod der beiden angehenden Krankenschwestern am Kantonsspital St.Gallen erschütterte und beschäftigte. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Der plötzliche Tod zweier 17-jährigen Lehrlinge am Kantonsspital St.Gallen hatte anfangs November für Schlagzeilen gesorgt. Die beiden angehenden Fachfrauen Gesundheit waren kurz nacheinander verstorben. Für Empörung sorgte, dass ihr Tod von impfkritischen Foren mit der Covid-19-Impfung in Verbindung gebracht wurde. In einem «Blick»-Artikel reagierten die Angehörigen der Verstorbenen «entsetzt» über diese Gerüchte. Sie seien widerlich und verletzend, wurde die Mutter der Verstorbenen aus dem Kanton St.Gallen zitiert.

Staatsanwaltschaft ordnet Obduktion an

Wie Recherchen von Medinside nun zeigen, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen «im Nachgang des Todes der im Kanton St.Gallen wohnhaft gewesenen Jugendlichen eine Strafuntersuchung zufolge aussergewöhnlichen Todesfalls, kurz AgT, eröffnet.

«In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet», so Beatrice Giger, Medienbeauftragte Staatsanwaltschaft St.Gallen, zum Branchenportal. Fragen zur Todesursache und ob es einen Zusammenhang mit der Covid-Impfung gibt, konnte die Staatsanwaltschaft noch nicht beantworten, weil diese Fragen «Gegenstand der laufenden Strafuntersuchung» und die Ergebnisse der Obduktion «noch ausstehend sind».

Ziel der Obduktion sei es, herauszufinden, ob eine natürliche oder nicht-natürliche Todesursache vorliege. Das Untersuchungsverfahren sei grundsätzlich nicht öffentlich (Art. 69 Abs. 3 Bst. a der Schweizerischen Strafprozessordnung, StPO). «Deshalb können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter dazu äussern», so Giger gemäss Medinside. Was den zweiten Todesfall betreffe, so sei bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen keine Strafuntersuchung anhängig.

Kein «AgT» im Thurgau gemeldet

Die zweite verstorbene Lehrkraft des KSSG muss gemäss Todesanzeige, die der Medinside-Redaktion vorliegt, aus dem Kanton Thurgau stammen. Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau mit, dass kein «Aussergewöhnlicher Todesfall» gemeldet worden sei.

Mediensprecher Marco Breu erklärt: «Dies kann mehrere Gründe haben, wobei zwei zu erwähnen sind: 1. Es liegt kein AgT vor; zum Beispiel natürlicher Todesfall infolge bekannter Vorerkrankung. 2. Es liegt ein aussergewöhnlicher Todesfall vor, jedoch befindet sich der Sterbeort nicht im Zuständigkeitsgebiet der Staatsanwaltschaft Thurgau.»

Die kantonalen Unterschiede bei Strafuntersuchungen

Während mit der Anordnung einer Obduktion in St.Gallen automatisch eine Strafuntersuchung eröffnet wird, handelt es sich bei einem «AgT» -Verfahren im Thurgau um keine eigentliche Strafuntersuchung.

Für die Eröffnung einer Strafuntersuchung bedürfe es eines Tatverdachts, der bei einem «AgT» -Verfahren gerade noch nicht vorliege, erklärt Breu.

stgallen24/stz.