Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Immo & Bau
26.09.2023
26.09.2023 17:58 Uhr

Alterszentrum-Neubau: Alex K. Fürer verlangt weiterhin neutrale Prüfung

Visualisierung Neubau Sana Fürstenland. Bild: Sana Fürstenland AG
Am 11. September 2023 hat Gossau24 eine Medienmitteilung der Stadt Gossau zum Neubau der Sana Fürstenland AG auf dem Areal des Andreaszentrums in Gossau publiziert. Darin wurde erläutert, dass das kantonale Baudepartement verschiedene Pläne für das neue Alterszentrum genehmigt habe. Am 26. September 2023 hat sich nun der Rekurrent Alex K. Fürer bei Gossau24 mit einer Stellungnahme gemeldet und erklärt, dass er weiterhin eine neutrale Prüfung des Vorhabens verlange.

Medienmitteilung der Stadt Gossau vom 11. September 2023:

Kanton genehmigt Planung Alterszentrum

Stellungnahme Alex K. Fürer

Alex K. Fürer schreibt in seiner Stellungnahme, dass er die sechs Entscheide am 8. September 2023 erhalten habe. Sie umfassten insgesamt 43 Seiten. Teilweise seien die Entscheide ganz offenbar bereits erheblich früher gefällt worden (18. August 2022, 27. Februar 2023 oder 30. März 2023), sie seien ihm jedoch erst am 8. September eröffnet worden.
Alex K. Fürer: "Nach der ersten Durchsicht argumentieren die Stadt Gossau und die kantonalen Ämter wieder gleich wie bereits im September 2017 und im Juni 2019. Auf meine Einwände wurde erneut nicht eingegangen. Ich verlange unverändert eine neutrale Prüfung der Angelegenheit. Da für Gossau das ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) gilt und eine Bundesaufgabe vorliegt (Ausnahmebewilligung nach dem Gewässerschutzgesetz), muss im Rekursverfahren vom Bau- und Umweltdepartement ohnehin noch eine Beurteilung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt werden."
Alex K. Fürer unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass angesichts des Umfangs der Entscheide die abschliessende Beurteilung bzw. die Einreichung eines bereits begründeten Rekurses innert der Frist von 14 Tagen nicht möglich gewesen sei. Sein Rechtsanwalt, lic. iur. Urs Pfister, habe deshalb - für ihn und für die KFK Immobilien AG - zur Fristwahrung eine Rekurserklärung eingereicht (vgl. Dokument weiter unten). Abschliessend erklärte Alex K. Fürer, dass er nach der Einreichung der Rekursbegründung über die Gründe im Detail informieren werde.

Jürg Grau
Demnächst