Mit seinen jährlichen Werkbeiträgen fördert der Kanton St.Gallen den Anfang eines künstlerischen Prozesses. Im Zentrum steht die Finanzierung der Kreationsphase: das Erarbeiten, Recherchieren, Weiterdenken und Entwickeln eines Vorhabens, etwa eines Bühnenstücks, eines Romanprojekts oder einer Werkreihe. Ein Werkbeitrag ermöglicht Kulturschaffenden den nötigen Freiraum, um ein Vorhaben auszuarbeiten, neue künstlerische Wege zu gehen oder Recherchen zu vertiefen.
Die kantonale Kulturförderung vergibt jährlich spartenübergreifend 18 Werkbeiträge im Wert von je 20'000 Franken. Sie unterstützt damit Kulturschaffende, die ein überzeugendes und realistisches Vorhaben einreichen, konkrete Pläne für ihr künftiges Schaffen vorlegen und eine eigenständige künstlerische Handschrift erkennen lassen.
Die Werkbeiträge richten sich an Kulturschaffende aus den Sparten «Angewandte Kunst und Design», «Bildende Kunst», «Geschichte und Gedächtnis», «Literatur», «Musik» sowie «Tanz und Theater».
Dreimonatige Aufenthalte in einer Metropole
Neben den Werkbeiträgen bietet der Kanton St.Gallen dreimonatige Atelieraufenthalte in Rom an. Diese ermöglichen es Kulturschaffenden, aus ihrer gewohnten Umgebung auszubrechen und in der italienischen Hauptstadt neue Inspiration zu finden. Sie können vor Ort Projekte angehen, die von der einzigartigen Atmosphäre der Stadt oder allgemein vom urbanen Raum inspiriert sind. In der Römer Wohnung sind aktuell folgende Zeitfenster verfügbar: Dezember 2026 bis Februar 2027 und März bis Mai 2027. Die Ausschreibung findet zeitgleich mit jener der Werkbeiträge statt.
Beiträge an die berufliche Vorsorge
Die Werkbeiträge und Atelieraufenthalte werden aus dem kantonalen Lotteriefonds finanziert. Damit verbunden sind auch Vorsorgebeiträge, mit denen der Kanton St.Gallen ein Zeichen für die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden setzt: Wer einen Beitrag in die berufliche Vorsorge einzahlt, erhält vom Kanton denselben Betrag zusätzlich überwiesen – bis zu sechs Prozent des Werkbeitrags, maximal 1'200 Franken. Dieses Angebot gilt analog für die Atelierstipendien und unterstreicht das Engagement des Kantons für die nachhaltige Unterstützung der Kulturschaffenden.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren läuft ab sofort über die Webseite des Amtes für Kultur. Interessierte können sich bis zum 20. Februar 2026 um einen Werkbeitrag oder Atelieraufenthalt bewerben. Die Entscheide fallen bis Ende Mai 2026.
Anmeldeformular für die Werkbeiträge und weitere Infos:
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/werkbeitraege.htmlneues Fenster
Anmeldeformular für die Atelierwohnung in Rom:
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/kulturwohnung.htmlneues Fenster
Infoabend im Kulturbüro St.Gallen
Am Montag, 19. Januar 2026, um 19 Uhr findet im Kulturbüro St.Gallen (Blumenbergplatz 3) ein Infoabend zu den Werkbeiträgen und Atelieraufenthalten statt. Was gilt es bei einer Bewerbung zu beachten? Was gehört in ein aussagekräftiges Dossier? Wer kommt überhaupt für einen Werkbeitrag in Frage? Auf diese und weitere Fragen gibt es an diesem Abend Antworten von Kristin Schmidt, Co-Leiterin der Kulturförderung der Stadt St.Gallen, und Roger Berhalter von der Kulturförderung des Kantons St.Gallen. Die beiden geben auch Auskunft zu den verschiedenen Atelierwohnungen (zum Beispiel in Rom und Berlin), die St.Galler Kulturschaffenden offenstehen.
Anmeldung und weitere Infos auf der Webseite des Kulturbüros:
https://kulturbuero.ch/sg/wissen-erweitern/alle-jahre-wieder-werkbeitraege