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Stadt Gossau
12.06.2024

Neubau Alters- und Pflegeheim Gossau: 2. Anlauf mit "Plan B"?

Der Gossauer Alex Harder steht an der Spitze der "IG für eine schnelle Realisierung eines neuen Alters- und Pflegeheims Gossau". Bild: jg
Am 12. Juni 2024 fliegt "Plan B"-Post in die Gossauer Briefkästen. Mit der Zustellung des Flyers unter dem Titel "Neues Alters- und Pflegeheim - Wir brauchen einen Plan B" erfolgt der Startschuss zur Sammlung von Unterschriften für eine Volksmotion. Der Neubau eines Alters- und Pflegeheims soll in einem zweiten Anlauf ein Erfolg werden - dank der Mitbestimmung durch das Parlament und die Bevölkerung.

Die "IG für eine schnelle Realisierung eines neuen Alters- und Pflegeheims Gossau" nennt in ihrem Flyer die Gründe, weshalb es einen "Plan B" brauche. Es sind mehrheitlich die bereits bekannten Gründe, die Alex Harder in einem Leserbrief unter dem Titel "Die unsäglichen Halbwahrheiten" (6.12.2023) aufgeführt hatte. "Darauf habe ich zahlreiche unterstützende Meinungsäusserungen aus der Bevölkerung erhalten, die mich und viele weitere Gossauerinnen und Gossauer dazu motiviert haben, Zeit und Arbeit zu investieren, um einen 'Plan B' zu ermöglichen. Wir wollen endlich eine sinnvolle, vom Volk getragene und fair evaluierte Neubau-Lösung. Sonst verlochen wir noch mehr Geld in ein Fass ohne Boden."
Weil der Entscheid für die Variante Andreaszentrum intransparent erfolgt sei und unter anderem nun seit zehn Jahren über CHF 130'000 jährlich für Baurechtzinse fällig geworden seien, sei eine ergebnisoffene Neubeurteilung das Gebot der Zeit. Stures Durchboxen einer suboptimalen Lösung mit Rücksicht auf bereits falsch investierte Millionen sei kein erfolgversprechendes Rezept und schade Gossau als Stadt und Gemeinschaft.

"Stadtrat und Stadtparlament sollen genau hinschauen"

Die für eine Volksmotion (Details weiter unten) notwendigen 150 Unterschriften werden wohl schnell zusammenkommen. "Wir streben 1000 Unterschriften an, um ein deutliches Zeichen zu setzen und dafür zu sorgen, dass wir vom Stadtrat und vom Stadtparlament ernst genommen werden", hofft Alex Harder.

"Plan B" zur Lösung der Blockade

In einem Brief, den die Stadtparlamentarier gleichzeitig mit der Lancierung der Volksmotion "Plan B" erhalten haben, werden die Ziele der Volksmotion beschrieben:

  • Wir möchten eine schnelle Realisierung, wenn nötig auch an einem anderen Ort vorantreiben.
  • Das Parlament erteilt dem Stadtrat den Auftrag, einen Plan B auszuarbeiten.
  • Das Parlament macht Gutachten über die erwähnten Ungereimtheiten oder lässt es erstellen.
  • Die Bevölkerung wird uneingeschränkt über das Projekt informiert.

Wie könnte der "Plan B" aussehen?

Die IG fordert die Prüfung der folgenden Varianten, wobei sie die Variante 1 favorisiert
1. Grundstück beim Aatalweiher an der Schwalbenstrasse
2. Grundstück Standort Schwalbe (Abriss und Neubau)
3. Grundstück Wiese östlich Migrosmarkt

In diesem Kartenabschnitt befindet sich das favorisierte "Plan B"-Grundstück beim Aatalweiher an der Schwalbenstrasse. Bild: jg
Das Grundstück beim Aatalweiher befindet sich bereits im Eigentum der Stadt. Mit genügend Platz für die "Neue Schwalbe" in einer parkähnlichen Umgebung und trotzdem nahe beim Stadtzentrum. Bild: jg
Der Aatalweiher befindet sich ebenfalls im Besitz und Eigentum der Stadt. Er wäre gewiss ein Highlight der "Neuen Schwalbe". Bild: jg

Was ist eine Volksmotion?

In der Gemeindeordnung der Stadt Gossau heisst es dazu:

Art. 24quinquies Volksmotion; Inhalt
Mit einer Volksmotion kann schriftlich verlangt werden, dass der Rat eine Vorlage über einen Gegenstand ausarbeitet, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt.

Art. 24sexies Volksmotion; Zu Stande kommen
Die Volksmotion kommt zu Stande, wenn mindestens 150 Stimmberechtigte sie unterschreiben.

Art. 24septies Volksmotion; Stellungnahme Stadtrat
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament innert sechs Monaten seit Einreichung der Volksmotion deren Gutheissung, deren Gutheissung mit geändertem Wortlaut oder Nichteintreten.

Art. 24octies Volksmotion; Stellungnahme Stadtparlament
Das Stadtparlament beschliesst, ob es der Volksmotion zustimmt, mit geändertem Wortlaut zustimmt, oder nicht darauf eintritt.
Heisst das Stadtparlament die Volksmotion gut, arbeitet der Stadtrat innert zwölf Monaten die Vorlage aus.

Jürg Grau